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Nadja Weippert
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jakon W. •

Wann wird Niedersachsen seine Beamten verfassungskonform alimentieren? Warum verdienen Beamte anderer Dienstherrn bei gleichem Amt 500€ netto mehr im Monat?

Sehr geehrter Frau Weippert,
die Besoldungsunterschiede der einzelnen Rechtskreise klaffen immer weiter auseinander. Viele Dienstherrn bemühen sich mittlerweile an der Herstellung einer zu Mindestens halbwegs verfassungskonformen Besoldung. Niedersachsen führt mit einem Familienergänzungszuschlag - zu dem seit über 1 Jahr die VO fehlt - hingegen lediglich eine Einheitsbesoldung in Höhe von 115% der Grundsicherung für alle ein, deren Partner keiner eigenen Tätigkeit nachgeht. Sachsen plant hingegen die Besoldung zum 01.01.24 um 4,1%, zum 01.11.24 um 4,76% und schlussendlich ebenfalls am 01.02.25 um 5,5% zu heben.
Beispielhafte Besoldungsunterschiede in A11 mit 2 Kindern, Mietstufe V, 8 Jahre BE (Stufe 4/8 oder 5/12) zum 01.03.2024:

Niedersachsen: 52.100 €
Thüringen: 59.753 €
NRW: 61.298 €
Hessen: 61.637 €
Sachsen: 58.155 €
Bund ab März: 62.030 €

Man erhält bei gleicher Tätigkeit/Amt ca. 500€ netto mehr im Monat in anderen Ländern.
Quelle: www.oeffentlicher-dienst.info

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag Herr W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Besoldungsrecht. Zuerst einmal bitte ich für die späte Antwort um Entschuldigung.

Grüne und SPD haben im Koalitionsvertrag eine Überprüfung der vorhandenen Besoldungsstrukturen vereinbart. Ziel ist es dabei das Land Niedersachsen als Arbeitgeber noch attraktiver zu gestalten.

So streben wir an, die Grundgehälter für Wissenschaftler*innen bei der W-Besoldung und beim Besoldungsdurchschnitt der Professuren substanziell anzuheben. Im Bereich der Schulen sollen die Grundschullehrer*innen in der Besoldung auf A13 angehoben werden und somit Lehrkräften der weiterführenden Schulen gleichgestellt werden. Fachpraxislehrkräfte werden in ihre Besoldung von Anfang an auf A10 festgelegt. Damit auch die Polizei weiterhin als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen wird, wollen wir zusätzlich zu einem neuen Stellenhebungsprogramm die Dauer bis zur ersten Beförderung weiter senken. Außerdem wollen wir die Erhöhung der Einstiegsbesoldung prüfen und das Zulagensystem anpassen und stufenweise erhöhen.

Für alle weiteren Berufsgruppen ist die Einführung des Familienergänzungszuschlags geplant. Dieser ist bereits in den Änderungen des Besoldungsgesetzes zum 01.01.23 in Kraft getreten, jedoch fehlt hier, wie Sie richtig ausführen, weiterhin die VO. Tagesaktuell kann ich Ihnen dazu berichten, dass die Landesregierung dem Entwurf der Verordnung an diesem Dienstag zugestimmt hat und die Verbandsbeteiligung beginnt. Die Landesregierung plant, die Verordnung rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten zu lassen. Somit wird die zeitliche Differenz zwischen in Kraft treten des Gesestzes und erlass der Verordnung für die Betroffenen nachträglich zu keiner Benachteiligung führen. Den Link zur Presseerklärung der Landesregierung hänge ich Ihnen an.

Wir bedauern es sehr, falls die Verbesserungen in der Beamtenbesoldung bei Ihnen persönlich keine positiven Auswirkungen bewirkt haben sollten. Trotz aller Bemühungen der Anpassung werden Unterschiede in der Beamtenbesoldung zwischen den Bundesländern sowie im Vergleich zum Bund auch in Zukunft nicht vermieden werden können. Durch den nun kommenden Familienergänzungszuschlag wird das Abstandsgebot zur Grundsicherung gewahrt und eine rechtssichere Beamtenbesoldung in Niedersachsen gegeben sein.

Ihnen wünsche ich alles Gute und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen aus dem Landtag

Jannik Schnare

Büroleiter von Nadja Weippert

 

Link:

https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/landesregierung-gibt-verordnungsentwurf-zur-gewahrung-eines-familienerganzungszuschlags-zur-verbandsbeteiligung-frei-231351.html

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