Antwort 23.08.2024 von Thomas Hering CDU
In Hessen hat man sich frühzeitig auf zügiges Handeln festgelegt.
In Hessen hat man sich frühzeitig auf zügiges Handeln festgelegt.
In Hessen genießen freiwillig GKV-versicherte Beihilfeberechtigte mit Sachleistungsanspruch grundsätzlich den gleichen Leistungsumfang wie ihre privat versicherten Kolleginnen und Kollegen, auch z.B. im Hinblick auf Wahlleistungen im Krankenhaus.
der Experte für Ihre Frage ist der jagdpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dominik Leyh. Er kann Ihnen weiterhelfen: