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Tanja Hartdegen
SPD
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Frage von Felix B. •

Werden Sie für oder gegen ein Register für psychisch Kranke stimmen, wie von Ralf Norbert Bartel gefordert? Bitte eine klare Antwort.

Guten tag Frau Hartdegen,

Mit Erschrecken habe ich auf dem offiziellen Instagram-Account der CDU Hessen gesehen, dass Herr Norbert Bartelt die Einführung eines Registers für psychisch Kranke fordert Was als der SPD-Kollektionspartner auch die Position der SPD wiedergibt. (1)

Keine noch so gute Reform kann dies beinhalten. Dies sollte jeder Demokrat aus der NS-Zeit gelernt haben und entspricht auch nicht dem Forschung stand.

Meine Frage lautet: Werden Sie dafür oder dagegen stimmen? Bitte eine klare Antwort!

Wie könnte so etwas überhaupt in Betracht gezogen werden?

Mit wie vielen Fachpersonal, Wissenschaftlern, Sozialarbeitern und Psychologen würden in der ausarbreitung des 7 Punkte plan eingebunden?

Was wird die SPD machen um dieses zu verhindern?

mit freundlichen Grüßen

Felix Bastian

(1) https://www.instagram.com/p/DLXme3-tjhp/

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

lassen Sie mich vorab klarstellen: Ein Register psychisch erkrankter Menschen wird es nicht geben. Nicht in Hessen und nicht mit der Sozialdemokratie. 

Sie haben die Lehren, die aus der NS-Zeit zu ziehen sind, angesprochen: Als Partei, die im Nationalsozialismus verboten war und von deren Mitgliedern viele verfolgt wurden oder ihren Einsatz für Demokratie und Gerechtigkeit mit dem Leben bezahlen mussten, haben wir für diese Perspektive einen wachen Blick.

Ich möchte Ihnen daher kurz darstellen, welche Änderungen des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes wirklich geplant sind. Es geht dabei keineswegs um das pauschale Erstellen von Listen aller psychisch erkrankter Personen.

Bei Anschlägen und Attentaten in der jüngeren Vergangenheit haben die anschließenden Ermittlungen ergeben, dass eine Reihe von Tätern psychisch erkrankt war und aus medizinischer Sicht zudem(!) als fremdgefährdend galt. In der öffentlichen Debatte wurde daraufhin stark kritisiert, dass Polizei und Ordnungsbehörden über die Entlassung dieser Personen aus stationärer Behandlung nicht informiert worden waren.

Es geht somit ausschließlich um einen zahlenmäßig kleinen, klar definierten Personenkreis. Konkret geht es um Personen, von denen nach Entlassung aus der stationären Behandlung ohne ärztliche Weiterbehandlung aus medizinischer Sicht eine Fremdgefährdung ausgehen könnte. Diese Einschätzung treffen Ärztinnen und Ärzte. Nach den geplanten gesetzlichen Änderungen wären sie dazu verpflichtet, die Ordnungsbehörden über die bevorstehende Entlassung ausschließlich dieser Personen zu unterrichten. Eine darüber hinausgehende Datenübermittlung oder -sammlung ist nicht vorgesehen und wäre meiner Meinung nach auch schlicht unzulässig.

Bei der Entscheidung gilt es, zwei hohe Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen: Das Recht der Bevölkerung auf Schutz vor Gefahren einerseits und das Recht psychisch kranker Menschen mit fremdgefährdendem Verhalten auf Privatsphäre und Datenschutz andererseits. Ich persönlich halte die vorgeschlagene Regelung für diesen engen Personenkreis und auf Grundlage einer medizinischen Einschätzung für vertretbar.

Worum es im vorliegenden Gesetzentwurf nicht geht – dies möchte ich nochmals betonen – ist die pauschale Erfassung psychisch erkrankter Personen in irgendeiner Form. Das erachte ich in einem demokratischen und sozialen Rechtsstaat auch als selbstverständlich. 

Sie können sich den Gesetzentwurf gerne selbst einmal ansehen. Er ist unter der Drucksachennummer 21/2392 im Informationsportal des Hessischen Landtags öffentlich auffindbar und befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Im Rahmen dessen wird es zudem eine Anhörung von Expertinnen und Experten zum Gesetzentwurf geben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen und etwaige Missverständnisse ausräumen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Tanja Hartdegen

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