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In Hessen genießen freiwillig GKV-versicherte Beihilfeberechtigte mit Sachleistungsanspruch grundsätzlich den gleichen Leistungsumfang wie ihre privat versicherten Kolleginnen und Kollegen, auch z.B. im Hinblick auf Wahlleistungen im Krankenhaus.
der Experte für Ihre Frage ist der jagdpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dominik Leyh. Er kann Ihnen weiterhelfen:
Die Aussage zeigt, dass die Staatskirchen sich immer mehr politisch betätigen, anstatt sich um die Verkündigung des Evangeliums und die Seelsorge zu kümmern.