Anders als das EU-Parlament, welches bereits im Herbst 2023 sein Mandat angenommen hat, gibt es im Rat keine Einigung für eine Position für das dauerhafte Gesetz, das langfristig diese sog. Interim-Verordnung ablösen soll. In der Konsequenz, um eine rechtliche Schutzlücke zu verhindern, musste die befristete Verordnung erneut verlängert werden.
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Eine Aufgabe der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist die Stabilisierung der Märkte der Europäischen Union.
Das Europäische Parlament ist keine Justizbehörde und daher nicht befugt, rechtliche Ermittlungen durchzuführen, Urteile zu erlassen oder von Gerichten der Mitgliedstaaten erlassene Urteile aufzuheben.
Gemäß Art. 44 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie Artikel 227 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat jeder Bürger das Recht, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten.
Als Abgeordneter des Europäischen Parlaments, der vor allem mit den Themen China-, Außen und Handelspolitik betraut ist, möchte ich Sie bitten, sich mit dem Thema Pflanzenschutz an meinen Parlamentskollegen Martin Häusling zu wenden.