Frage von Claus S. • 17.11.2023
Warum darf sich der Petitionsausschuss des Parlaments nicht mit einer Petition befassen, in der es um mutmaßliche Missstände in der Tätigkeit des Sekretariats der EU-Bürgerbeauftragten geht?
Es betrifft die Petition Nr. 0658/2023, eingereicht von Peter S., deutscher Staatsangehörigkeit, zur Einhaltung des Kodex für gute Verwaltungspraxis durch das Sekretariat der Europäischen Bürgerbeauftragten im Zusammenhang mit seinem Fall, die für unzulässig erklärt worden ist.
https://www.europarl.europa.eu/petitions/de/petition/content/0658%252F2023/html/Beachtung%2Bdes%2BKodex%2Bf%25C3%25BCr%2Bgute%2BVerwaltungspraxis%2Bdurch%2Bdas%2BSekretariat%2B%2Bder%2BEurop%25C3%25A4ischen%2BB%25C3%25BCrgerbeauftragten
Antwort ausstehend von Rainer Wieland CDU