Antwort 20.09.2021 von Julia Klöckner CDU
Bevor Interessenvertreter Kontakt mit Abgeordneten selbst oder mit Mitarbeitern von ihnen oder der Fraktionen aufnehmen, besteht nach diesem neuen Gesetzt eine Eintragungspflicht.
Bevor Interessenvertreter Kontakt mit Abgeordneten selbst oder mit Mitarbeitern von ihnen oder der Fraktionen aufnehmen, besteht nach diesem neuen Gesetzt eine Eintragungspflicht.
Die Linke hat einen 15-Punkte-Plan.
In diesem werden konkrete Projekte für eine sozial ökologische Wende vorgelegt.
Die Abwesenheit der anderen Oppositionsparteien war noch höher. Eine Entschuldigung ist das aber auf keinen Fall.
Ich übe nicht die Tätigkeit eines Geschäftsführers aus. In meinem Lebenslauf ist auch nichts Derartiges vermerkt.
Die Frage, ob Nebeneinkünfte von Abgeordneten erlaubt oder verboten werden sollen, kann pauschal nicht wirklich beantwortet werden.