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Julia Klöckner
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Frage von Linus K. •

Braucht es ein umfassendes, verbindliches, öffentliches Lobbyregister?

Sehr geehrte Frau Klöckner,
der Fall Amthor hat zwar kurz für eine größere Aufmerksamkeit für das Thema gesorgt, jedoch wird immer noch versucht, das Thema vor uns Wählern zu verstecken. Dabei ist Amthor keineswegs ein Einzelfall. Politische Entscheidungen werden heute hauptsächlich durch das Kräftemessen verschiedener Lobbys getroffen. Das Volk an sich bekommt so von der politischen Willensbildung recht wenig mit. Ist dies vereinbar mit unseren Werten, mit unserer Demokratie? Braucht es ein umfassendes, verbindliches, öffentliches Lobbyregister (Datum des Treffens, Institution, etc) für unser Parlament, unsere Regierung und Ministerien?

Mit freundlichen Grüßen,
Linus Kallender

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Guten Tag, Herr K. .

vielen Dank für Ihre Frage.

Zunächst möchte ich festhalten, dass Interessenvertretung nicht per se etwas Schlechtes ist. Lobbyismus hat im allgemeinen Sprachgebrauch oft einen negativen Beigeschmack. Aber im Grunde ist es etwas Wichtiges und Gutes für die Demokratie. Die Politik, jeder einzelne Abgeordnete sollte alle Interessen kennen, über die dann am Ende abgestimmt werden.

Kontakte zur Wirtschaft, zur Zivilgesellschaft, zu NGOs, zu all den Gruppierungen, die Interessen vertreten und bestimmte Interessen in einem Gesetzesvorhaben geltend machen, sind für die umfassende Ausgestaltung von Politik von besonderer Bedeutung.

Um diese Kontakte zwischen Politik und Interessenvertretern im Allgemeinen zu regeln, hat der Deutsche Bundestag am 25. März 2021 das Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz) verabschiedet.

Details dazu finden Sie hier:
www.bundestag.de/lobbyregister

Bevor Interessenvertreter Kontakt mit Abgeordneten selbst oder mit Mitarbeitern von ihnen oder der Fraktionen aufnehmen, besteht nach diesem neuen Gesetzt eine Eintragungspflicht. Wer gegen die Registrierungspflicht verstößt oder falsche Angaben macht, kann mit einem Ordnungsgeld von bis zu 50 000 Euro belegt werden.

Nun gibt es natürlich auch Kritik an dem Lobbyregister. Den einen geht es zu weit, den anderen geht es nicht weit genug. Da, wo beispielsweise die Religionsfreiheit betroffen ist oder das Recht auf die freie Ausübung des Mandats, sehe ich verfassungsrechtliche Grenzen eines solchen Registers.

Ich glaube, dass wir mit dem neuen Gesetzt, dass zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt, einen Fortschritt in Sachen Transparenz erzielt haben.  

Herzliche Grüße,

Julia Klöckner

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