Frage von Thomas G. • 06.09.2021

Antwort von Wolfgang Kubicki FDP • 13.09.2021
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist als ein tragender verfassungsrechtlicher Grundsatz nicht abschaffbar.
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist als ein tragender verfassungsrechtlicher Grundsatz nicht abschaffbar.
Wir wollen Krankenhäuser in kommunale, öffentliche oder gemeinnützige Hand überführen. Gewinne aus dem Betrieb von Krankenhäusern dürfen nicht in die Taschen von Eigentümern und Aktionären fließen.
Ich habe mich mit dem Rezo-Video noch nicht auseinandergesetzt.
Die Kommune hat letzten Endes über die baurechtlichen Genehmigungen und Verbote zu entscheiden und kann entlastende verkehrsrechtliche Schritte einleiten.
Durch Maßnahmen gegen die Vertiefung der Elbe werden die Elbauen & insbesondere die Altarme langfristig wieder geflutet, da sich die Elbe nicht weiter eingräbt.