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das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, denn die Reaktion auf konstruierte Vorwürfe im Rahmen einer Verdachtsberichterstattung ist keine Bürgerkommunikation

Ich teile Ihre Haltung, dass Bescheide grundsätzlich und unabhängig vom Inhalt eine Begründung enthalten sollten. Da dies - wie von Ihnen erwähnt - auch in der Geschäftsordnung des Bundestages hinsichtlich der Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (§ 112 GO-BT) erwähnt wird, erwarte ich von den handelnden Abgeordneten, dass sie dem Folge leisten.


Es sind vielmehr die sogenannten Inverkehrbringer fossiler Kraftstoffe, wie zum Beispiel Raffinerien, Öl- und Gasimporteure, die die Zertifikate einkaufen. Die steigenden Kosten, also den CO2-Preis, geben diese dann über den Sprit- bzw. Heizölpreis an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter.

Sehr geehrter Herr H.