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Julian Joswig
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Frage von Claus S. •

Sehr geehrter Herr Joswig, wie ist Ihre Meinung zu einem Petitionsbescheid der keine Begründung enthält? Hinweis: Thüringen und Sachsen haben den Anspruch eines Petenten auf eine Begründung sogar in

der Verfassung verankert! Der Bundestag hat den Anspruch wenigstens in der Geschäftsordnung zementiert (GOBT Paragraf 112). Ist es nicht auch eine Frage
des Anstandes (Prof. von Vitzthum führt sinngemäß aus: "Ein Petitionsbescheid ohne Begründung ist nichts wert" !!).

MfG
C. S.

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