Antwort 21.08.2025 von Thorsten Frei CDU
unser Rechtssystem bzw. Prozessrecht hat sich bewährt. Zumal schon heute die Möglichkeit besteht, Geständigkeit als mildernden Umstand zu berücksichtigen.
unser Rechtssystem bzw. Prozessrecht hat sich bewährt. Zumal schon heute die Möglichkeit besteht, Geständigkeit als mildernden Umstand zu berücksichtigen.
Der schwarz-roten Regierungskoalition ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung ein wichtiges Anliegen.
Als Erstunterzeichner des Wanderwitz-Antrags werde ich einen Antrag für ein Überprüfungsverfahren weiterhin unterstützen.

Sehr geehrter Herr B.,
Diese Vorgehensweise trägt dem Umstand Rechnung, dass die Deutsche Rentenversicherung eine Anpassung für die rund 22 Millionen Renten, die hiervon betroffen sind, nur in einem automatisierten Auszahlungs- und Bescheidverfahren vornehmen konnte.