Auf welcher Grundlage bewertet die Politik die Risiken der Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
Sie haben auf mehrfach darauf hingewiesen, dass der aktuelle Gesetzentwurf keine feste Obergrenze vorsieht, nach der psychotherapeutische Praxen, insbesondere mit hälftigem Versorgungsauftrag, nur noch eine bestimmte Zahl an Sitzungen dürfen. Das ist sachlich korrekt.
Allerdings stellen sich aus meiner Sicht zwei Fragen:
1. Warum wurden psychotherapeutische Leistungen 2013 überhaupt aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung herausgenommen? Welche Probleme sollten dadurch vermieden werden und weshalb geht die Politik heute davon aus, dass eine erneute Einbindung in die MGV nicht zu vergleichbaren Problemen führen wird?
2. Wenn die Vorgaben der Politik letztlich von den KVen umgesetzt werden (müssen) und die konkrete Ausgestaltung und ihre praktischen Folgen derzeit noch nicht vollständig absehbar sind, auf welcher Grundlage bewertet die Politik dann die Risiken dieser Strukturänderung für die Versorgung und auch Niederlassungsbereitschaft?

