Frage von Maria S. • 07.10.2025

Antwort von Lars Rohwer CDU • 08.10.2025
Eine Entscheidung liegt derzeit nicht beim Deutschen Bundestag, sondern im europäischen Gesetzgebungsverfahren.
Eine Entscheidung liegt derzeit nicht beim Deutschen Bundestag, sondern im europäischen Gesetzgebungsverfahren.
Die geplante CSA-Verordnung stellt eine enorme Gefahr für die Freiheitsrechte dar und übersteigt jegliche bisherige staatlich verordnete Überwachung in der EU.
Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt
Für den Einspruch des BSW gegen das Wahlergebnis ist der Wahlprüfungsausschuss zuständig.