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Bärbel Bas
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Frage von Glenn H. •
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Ändert sich die 0,3-Prozent-Regel bei der Frührente?

Sehr geehrte Frau Arbeitsministerin Bas,

gemeinsam mit dem Herrn Bundeskanzler Merz betonten Sie in der Vorstellung des Berichts der Rentenkommission am 23. Juni 2026, die Empfehlungen als „Gesamtkunstwerk“ vollständig und ohne inhaltliche Abstriche umzusetzen. Die 33 Maßnahmen sollen eng ineinandergreifen und ein Auswählen einzelner Punkte („Rosinenpicken“) ausgeschlossen sein.

Die Kommission schreibt dazu auf Seite 28 unter der Überschrift "Empfehlung 9", die Umrechnungsfaktoren bei vorgezogenem bzw. aufgeschobenem Renteneintritt (Abschläge bzw. Zuschläge) weiterhin nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu berechnen und "sieht [...] derzeit keinen zwingenden Bedarf für eine Anpassung der Umrechnungsfaktoren."

Zwölf Monate früher bedeuten damit 3,6 Prozent weniger Rente. Wer drei Jahre früher startet, muss 10,8 Prozent hinnehmen.

Gilt dieses Rentenrecht weiterhin für den Jahrgang 1967 der in weniger als fünf Jahren im Jahr 2031 drei Jahre früher in Rente gehen will?

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