Frage von Simeon E. • 07.10.2025

Antwort von Markus Reichel CDU • 08.10.2025
Es ist gut, dass die Europäische Union nun hier tätig werden will.
Es ist gut, dass die Europäische Union nun hier tätig werden will.
Das BSW hat viel behauptet und nichts belegen können; es handelt sich auch um Polit-Propaganda, die Wagenknecht & Genossen schon lange an die Stelle von Fakten setzen.
Es wird geprüft, ob zur Entscheidung über den Einspruch weitere Informationen bzw. Verfahrensschritte erforderlich sind. Danach werden im nächsten Schritt die Berichterstatter dem Ausschuss einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.
Sofern das subjektive Wahlrecht verletzt wurde, stellt der Deutsche Bundestag dies fest.