Frage von Karsten S. • 23.06.2025

Antwort ausstehend von Heidi Reichinnek Die Linke
Ich gehe davon aus, dass dies in der neuen Legislaturperiode zügig geschieht. Dazu bedarf es erneut eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, das im Verantwortungsbereich des Bundesinnenministeriums liegt. Ein Zeitplan dafür ist mir jedoch bisher nicht bekannt.
Der Deutsche Bundestag hat damit eine gute Grundlage geschaffen, um die Arbeit von Interessenvertretern transparent zu regeln. Für Lobbyisten gilt eine Eintragungspflicht, bevor sie an Abgeordnete, an Fraktionen sowie deren Mitarbeiter herantreten. Das gleiche gilt auch bei Interessenvertretungen gegenüber der Bundesregierung.
Die Bundesregierung will digitale Arbeitsprozesse stärken, Fortbildungsprogramme ausbauen und gleichzeitig überflüssige Bürokratie abbauen.