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Ihre Sorge um den Schutz der Privatsphäre bei gleichzeitig notwendigem Kinderschutz kann ich nachvollziehen. Was dieses Thema anbelangt, bleibt für mich weiterhin der Koalitionsvertrag maßgeblich, in dem wir vereinbart haben, die Vertraulichkeit privater Kommunikation im Netz zu schützen. Auf dieser Grundlage verhandelt die Bundesregierung auch weiterhin auf europäischer Ebene.
Ich habe meiner Antwort vom 10. Oktober 2025 nichts hinzuzufügen.
Genau an dieser Stelle liegt Ihr stärkstes Argument, und ich nehme es mit in die Beratungen: Ein harter Stichtag, bei dem wenige Tage über zwei Jahre Lebensarbeitszeit entscheiden, ist keine tragfähige Lösung.
Eine abschließende Bewertung, ob die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG vorliegen, kann ich nicht vornehmen. Fest steht jedoch: Die Hürden für ein erfolgreiches Verbotsverfahren sind in Deutschland bewusst sehr hoch.