Antwort 28.07.2026 von Hakan Demir SPD
Ja, seit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024 gibt es keine Beschränkungen mehr für das Behalten oder die Annahme ausländischer Staatsangehörigkeiten.
Ja, seit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024 gibt es keine Beschränkungen mehr für das Behalten oder die Annahme ausländischer Staatsangehörigkeiten.
Ich spreche mich auch in dieser Debatte für einen ordentlichen Vertrauensschutz mit langen Übergangszeiten aus. Die genaue Zahl wird sich in den Verhandlungen zur gesetzlichen Regelung zeigen.
Ein Parteiverbot braucht eine gerichtsfeste Grundlage. Daher ist eine sorgfältige Prüfung durch zuständige Stellen nötig.
Deshalb bemühe ich mich, Presseanfragen im Rahmen der mir zur Verfügung stehenden Ressourcen grundsätzlich zu beantworten.