
Die Beitragsmittel von Versicherten und Arbeitgebern sollten vorrangig für Leistungen eingesetzt werden, deren medizinischer Nutzen belastbar belegt ist. Wo ergänzende Verfahren einen nachgewiesenen Nutzen haben, sollte eine Erstattung möglich sein.

Die Beitragsmittel von Versicherten und Arbeitgebern sollten vorrangig für Leistungen eingesetzt werden, deren medizinischer Nutzen belastbar belegt ist. Wo ergänzende Verfahren einen nachgewiesenen Nutzen haben, sollte eine Erstattung möglich sein.
Ich bin Duisburgerin und wohne dort nach wie vor. In sitzungsfreien Wochen bin ich regelmäßig in Betrieben unterwegs, bei Betriebsräten und Gewerkschaften, am Infostand und da, wo man mir auch mal deutlich die Meinung sagt. Das ist der Kern meiner Arbeit.
Die Bundesregierung muss die Kürzungen bei Kindern und Familien zurücknehmen, das Elterngeld ausbauen und stärker in die frühkindliche Bildung investieren.
Für die ersten drei Lebensjahre soll es eine Lohnersatzleistung für Eltern bzw. Großeltern geben, die Kinder selbst betreuen.
In den vergangenen Jahren sind für Familien eine Reihe von sozialen Verbesserungen umgesetzt worden, etwa das Elterngeld oder der Ausbau der Betreuung vom Kleinkind bis ins Grundschulalter