Antwort 30.06.2026 von Simone Borchardt CDU
Hilfsmittelversorgung muss im Einzelfall nachvollziehbar geprüft werden. Eine gesetzliche Nachjustierung ist an dieser Stelle jedoch nicht geboten.
Hilfsmittelversorgung muss im Einzelfall nachvollziehbar geprüft werden. Eine gesetzliche Nachjustierung ist an dieser Stelle jedoch nicht geboten.