Befürworten Sie staatliche Bürgerwachten? Welche Befugnisse sollen sie haben, und wo endet deren Zuständigkeit gegenüber Polizei und Ordnungsamt?
Die AfD Sachsen-Anhalt sieht in ihrem Regierungsprogramm eine freiwillige Bürgerwacht vor, die dem Ordnungsamt unterstehen und Polizei sowie Ordnungsbehörden bei Hilfstätigkeiten unterstützen soll. Damit stellt sich eine grundsätzliche innenpolitische Frage: Welche Aufgaben dürfen freiwillige Bürger im staatlichen Sicherheitsbereich übernehmen, ohne dass Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten verwischen? Polizei und Ordnungsbehörden verfügen über gesetzlich geregelte Befugnisse, Ausbildung, Dienstaufsicht und klare Haftungsstrukturen. Bei einer staatlich organisierten Bürgerwacht müsste deshalb eindeutig festgelegt sein, ob ihre Mitglieder lediglich beobachten und melden oder auch in Rechte anderer eingreifen dürfen. Als Innenpolitiker interessiert mich Ihre grundsätzliche Position dazu. Unabhängig davon, welches Bundesland ein solches Modell einführen möchte.

