Wenn die Bürgerwacht dem Ordnungsamt untersteht, welche konkreten Befugnisse soll sie haben – und warum sollen diese Aufgaben nicht von regulär ausgebildeten Kräften wahrgenommen werden?
BegründungIm AfD-Regierungsprogramm für Sachsen-Anhalt wird eine freiwillige Bürgerwacht angekündigt, die dem Ordnungsamt unterstehen und Polizei sowie Ordnungsamt bei Hilfstätigkeiten unterstützen soll. Gerade deshalb ist eine genaue Abgrenzung notwendig. Private Sicherheitsdienste haben nur begrenzte Rechte; Polizei und Ordnungsbehörden verfügen dagegen über gesetzlich geregelte hoheitliche Befugnisse, Ausbildung, Dienstaufsicht und klare Verantwortungsstrukturen. Bei einer staatlich eingebundenen Bürgerwacht stellt sich daher die Frage, welche Aufgaben freiwillige Bürger tatsächlich übernehmen sollen, wie sie ausgebildet und kontrolliert werden, wer bei Fehlverhalten haftet und wo die Grenze zum staatlichen Gewaltmonopol verläuft. Entscheidend ist auch, warum solche Aufgaben nicht durch regulär ausgebildetes Personal wahrgenommen werden sollen.

