Antwort 03.07.2025 von Julia Klöckner CDU
Beim Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (sog. 1. Ausschuss) einerseits und dem Wahlprüfungsausschuss andererseits handelt es sich um zwei eigenständige Ausschüsse, die sich insbesondere hinsichtlich ihrer Aufgabenbereiche, ihres jeweiligen Rechtsrahmens und ihrer Organisation unterscheiden.
