Antwort 14.06.2026 von Simone Borchardt CDU
Beamtenkinder werden bei Pflegekosten rechtlich nicht anders behandelt als andere Angehörige mit entsprechendem Einkommen.
Beamtenkinder werden bei Pflegekosten rechtlich nicht anders behandelt als andere Angehörige mit entsprechendem Einkommen.
Mit diesem Ansatz für mehr Praktikabilität und Technologieoffenheit sowie mit der vorgesehenen Evaluierung wollen wir die Akzeptanz für Klimaschutz im Gebäudesektor und die Planbarkeit für Hauseigentümer stärken, um so dafür zu sorgen, dass Klimaschutz nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis erreicht wird