Planen Sie eine gesetzliche Verpflichtung (im SGB VIII/DRiG), dass Jugendamtsmitarbeiter und Richter zwingend von unabhängigen Stellen zu häuslicher Gewalt geschult werden, statt von Lobbygruppen?
Sehr geehrte Frau Eichwede, Recherchen von CORRECTIV ("Plötzlich bist Du das Problem", 2023) und Rügen der UN-Sonderberichterstatterin zeigen ein systemisches Defizit im Familienrecht: Nicht nur Richter, sondern vor allem Mitarbeiter der Jugendämter interpretieren das Schutzverhalten gewaltbetroffener Mütter oft fälschlicherweise als "Bindungsintoleranz" oder "PAS" (Parental Alienation). Die Ursache liegt oft in der Ausbildung und Fortbildung. Jugendämter agieren als "Wächter" im Verfahren. Wenn dort wissenschaftlich widerlegte Konzepte angewandt werden und Mitarbeiter nicht darin geschult sind, die Dynamik von häuslicher Gewalt (Coercive Control) zu erkennen, werden Täter-Opfer-Umkehren begünstigt. Es ist fatal, dass private Träger und Lobbygruppen Einfluss auf diese Schulungsinhalte haben, während unabhängige Gewaltschutz-Expertise fehlt. Ohne gesetzliche Standards für die Qualifikation im Jugendamt und Gericht bleibt der Gewaltschutz ein Glücksspiel.

