Frage von Sara H. • 01.05.2025

Antwort ausstehend von Alexander Dobrindt CSU
Seit Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform und damit der Ermöglichung der doppelten Staatsangehörigkeit müssen Sie deutschen Behörden nicht mehr mitteilen, wenn Sie eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen
Ich werde mich im Rahmen meiner Möglichkeiten dafür einsetzen, dass diese Thematik nicht erneut auf die lange Bank geschoben wird.
Der Koalitionsvertrag sieht zu Subventionen vor, dass diese noch im Jahr 2025 im Rahmen einer Aufgaben- und Ausgabenkritik einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Der Prüfungsprozess beginnt jetzt.