
Antwort ausstehend von Marvin Schulz CDU

Viele Berufsverbände weisen auf mögliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation psychotherapeutischer Praxen und die Versorgungskapazitäten hin.
Zweck des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ist es, die Ausgabendynamik der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu bremsen und somit zu verhindern, dass die Zusatzbeiträge ins Unermessliche steigen. Das war wichtig für alle GKV-Mitglieder, auch für Gutverdiener.
Die von Ihnen beschriebene Sorge sehen wir und möglicherweise wäre der von Ihnen befürchtete Effekt eingetreten, wenn wir die Beitragsbemessungsgrenze ganz abgeschafft hätten (was verfassungsrechtlich nicht möglich ist). Bei unserer maßvollen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze teile ich Ihre Befürchtung aber nicht.