Weitere Fragen an Tino Sorge
Die im Gesetzentwurf geplanten und aktuell diskutierten Maßnahmen sind notwendig, um die finanzielle Stabilität unseres Gesundheitswesens im Interesse einer guten Versorgung aufrechtzuerhalten.
Unser übergeordnetes Ziel ist es, die wirtschaftliche Stabilität der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zu stärken und gleichzeitig eine hochwertige Patientenversorgung weiterhin zu gewährleisten. Dafür haben wir die Krankenhausreform auf den Weg gebracht und bereiten unter anderem auch eine Pflegereform sowie eine Reform der Notfallversorgung vor.
Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar von der Politik festgelegt. Vielmehr handelt es sich um eigenständige Verhandlungen zwischen den Selbstverwaltungspartnern – insbesondere der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband – im sogenannten Bewertungsausschuss.
Die parlamentarischen Beratungen zum Pflegeneuordnungsgesetz stehen erst am Anfang. Im Zuge dessen werden wir sehr genau darauf achten, dass mögliche Änderungen nicht zu unerwünschten sozialen Härten führen. Das betrifft auch die von Ihnen thematisierte 100.000-Euro-Grenze.

