Beim Versorgungsausgleich nach einer Scheidung findet einmalig ein Eigentumsübergang statt: Das Eigentum an den Rentenansprüchen vom einen Ehepartner (1) geht zu einem bestimmten Teil an den anderen Ehepartner (2) über.
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Antwort 17.10.2025 von Corinna Rüffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 23.10.2025 von Hülya Düber CSU
Die Regelung wurde von der Bundesregierung geprüft und es gibt Gerichtsentscheidungen dazu - die Vereinbarkeit des § 37 Abs. 2 VersAusglG mit dem Art. 14 GG wurde mehrfach bestätigt. Politisch bin ich der Meinung, die Regelung ist ausgewogen und sorgt für Rechtssicherheit für alle betroffenen Parteien - obgleich ich das persönliche Gefühl der Benachteiligung nachvollziehen kann.
Antwort 17.10.2025 von Marlon Bröhr CDU
Sehr geehrter Herr G.,
Antwort 05.12.2025 von Daniela Rump SPD
Durch unseren direkten Schriftverkehr wissen Sie, dass Ihre Petition vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages behandelt wird
Antwort ausstehend von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 16.10.2025 von Claudia Moll SPD
Weder ich noch die SPD möchten Ärztinnen/Ärzte oder Patientinnen/Patienten „unter Generalverdacht“ stellen. Die ärztliche Therapiefreiheit und die Patient*innenautonomie sind für uns zentrale Werte.