Antwort 03.08.2026 von Friedrich Merz CDU
Sehr geehrter Herr H.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch.de“ eine Frage an mich gerichtet. Dafür danke ich Ihnen.
Sehr geehrter Herr H.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch.de“ eine Frage an mich gerichtet. Dafür danke ich Ihnen.
Das Informationsfreiheitsgesetz soll Kontrolle ermöglichen. Es darf aber nicht gezielt dazu eingesetzt werden, die Verwaltung an der Erfüllung ihrer Aufgaben zu hindern.
Ja.