Politik ist verpflichtet, geltendes Recht zu achten und gerichtliche Entscheidungen umzusetzen.
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Die Anpassung der Beamtenalimentation an die verfassungsgerichtlichen Vorgaben sowie die Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen steht noch aus.
Einen konkreten Zeitplan gibt es zwar noch nicht, das Kabinett wird jedoch im Vorgriff monatliche Abschlagszahlungen für die Jahren 2025 und 2026 beschließen.
Das internationale Recht sollte auch in dieser Situation den gültigen Rahmen bilden.
Soweit es um Fragen der Erbringung einer bestimmten Behandlungsmethode, z.B. homöopathischer Arzneimittel als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung geht, ist es letztlich die Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), den Nutzen nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin, der medizinischen Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit zu bewerten