
Die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege und Rechnungen von zehn auf acht Jahre dient in erster Linie der spürbaren Entlastung insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen
Die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege und Rechnungen von zehn auf acht Jahre dient in erster Linie der spürbaren Entlastung insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen
Ich freue mich über die lebendige Debatte, die ich angestoßen habe. Im Übrigen aus der Kirche heraus und nicht nur in die Kirche hinein. Denn ich selbst bin Teil der katholischen Kirche. Diese Debatte zu führen, kann eine Chance für viele Seiten sein. Mir liegt viel an der Kirche, und gerade deshalb war mir schon immer auch die kritische Auseinandersetzung mit ihr wichtig. Dabei gilt für mich auch als aktives Kirchenmitglied, dass die Kirche ebenso wenig vor Kritik gefeit sein kann, wie die Kritik einer Bundestagspräsidentin an der Kirche geteilt werden muss.