Es bedarf einer geschützten Berufsbezeichnung im Rahmen eines Berufsgesetzes mit klar definiertem Kompetenzprofil und Tätigkeitsfeld. Ausbildungsstandards, Qualifikationsniveau und Vergütungsrahmen müssten ebenfalls geregelt werden, um Qualität, Sicherheit und Professionalität in diesem Bereich sicherzustellen.
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Wir schlagen vor, die einzelnen künstlerischen Therapien zu definieren und unter der Berufsbezeichnung "Kreativtherapeut*in" zusammen zu fassen. Hierfür bedarf es einer geschützten Berufsbezeichnung im Rahmen eines Berufsgesetzes mit einem Kompetenzprofil und Tätigkeitsfeld.
Frau Zeulner ist überzeugt, dass, nachdem nun so viel Aufmerksamkeit und Zeit der stationären Versorgung gewidmet wurde, endlich auch andere Bereiche wie die eben die therapeutischen Berufe und deren Leistungen für die Versorgung der Menschen wieder in den Fokus genommen werden müssen.
Das Manifest des Friedens des Erhard-Eppler-Kreises (SPD-Friedenskreise) wurde von einer Vielzahl namhafter Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft mit entworfen und unterzeichnet
Klar ist, dass im Rahmen unserer „Aktiv-Rente“ nur die ersten 2.000 EUR in einem Arbeitsverhältnis bei Überschreiten der Regelaltersgrenze von 67 Jahren steuerfrei gestellt werden sollen