Frage von Ruth S. • 18.11.2021

Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Meine Fraktion DIE LINKE im Bundestag setzt sich dafür ein, dass der Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden.
die Bürgerinnen und Bürger hatten bei der Bundestagswahl die Wahl, und diese Wahl wurde getroffen.
Ja.
Das Verbot, Leben gegen Leben abzuwägen – das sich aus der Menschenwürde ergibt – gilt beim Abwehrrecht auf Leben also umfassender als bei der Schutzpflicht für das Leben.