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Frage von christian s. • 18.11.2021
Werden Sie Verfassungsbeschwerde gegen das neue IfSG einlegen, zumindest gegen die 3G-Regel im ÖPNV (Ihr Bsp. im ländlichen Raum)? Das Recht sich nicht impfen zu lassen muss man sich leisten können.
klare Frage, klare Antwort: Ja, wir werden gegen diese Regel klagen; vermutlich gegen das gesamte Maßnahmenpaket 2G/3G betreffend. Auch ich persönlich werde Klage erheben. Wünschen Sie uns Glück!
Mit manchen Forderungen des Antrags, wie etwa der Aufforderung an die Mitgliedstaaten, mehr Sanktionen gegen Russland einzuführen, sind wir nicht einverstanden.