Antwort 21.11.2024 von Luiza Licina-Bode SPD
Es ist mir außerdem wichtig zu betonen, dass der Schutz des ungeborenen Lebens nicht durch Strafandrohungen erreicht werden kann.
Es ist mir außerdem wichtig zu betonen, dass der Schutz des ungeborenen Lebens nicht durch Strafandrohungen erreicht werden kann.
Ich würde eine solche Regelung unterstützen.
Der Fokus des Gesetzentwurfes liegt darauf, eine verfassungsgemäße Alimentation nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts herzustellen.