![Renata Alt Portrait von Renata Alt](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/181126_Header_0.jpg?itok=CLFJ1Khu)
Selbstverständlich sind Teststationen dazu verpflichtet, entsprechende Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, um das Risiko von Ansteckungen an Teststationen zu verhindern.
Selbstverständlich sind Teststationen dazu verpflichtet, entsprechende Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, um das Risiko von Ansteckungen an Teststationen zu verhindern.
Um die Ausbreitung von gefährlichen Krankheiten wie COVID-19 zu verhindern, darf der Staat Grundrechte beschränken. All das zu dem Zweck, die Ausbreitung einer Krankheit zu verhindern und damit das Recht bisher nicht infizierter Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1, GG).
Bewaffnete Drohnen können zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz beitragen
Daraus geht hervor, dass die Expertengruppe der Partei empfiehlt, eine Bewaffnung von Drohnen nicht mehr grundsätzlich auszuschließen. Es müssten aber harte und verbindliche Bedingungen gelten:
Unser Ziel ist, dass Deutschland sich schnellstmöglich zu einem klimaneutralen Industrieland entwickelt, in dem es weiterhin gute und sichere Arbeitsplätze gibt.