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Foto Dr. Kirsten Kappert-Gonther
Antwort von Kirsten Kappert-Gonther
Bündnis 90/Die Grünen
• 22.11.2021

Um die Ausbreitung von gefährlichen Krankheiten wie COVID-19 zu verhindern, darf der Staat Grundrechte beschränken. All das zu dem Zweck, die Ausbreitung einer Krankheit zu verhindern und damit das Recht bisher nicht infizierter Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1, GG).

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