Frage von Martin M. • 16.09.2022

Antwort ausstehend von Lisa Paus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wenn die Personen zuvor bereits eine Energiepauschale erhalten haben, wird dieser Betrag nicht noch einmal gezahlt.
Sie kritisieren zu Recht die Ungleichbehandlung im deutschen Rentenversicherungssystem. Unsere sozialen Sicherungssysteme beruhen auf dem Solidaritätsprinzip
Deshalb wurden Vorruheständler nicht vergessen, sondern gehören nicht zur Zielgruppe der Energiepreispauschale.