
Vermutlich müssen Sie die EPP über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Vermutlich müssen Sie die EPP über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Die neuen Regelungen sehen jetzt vor, dass in der einjährigen Karenzzeit die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft und die angemessenen Heizkosten übernommen werden. Das Ersparte muss nicht aufgebraucht werden, sofern es sich nicht um erhebliches Vermögen handelt. Als erheblich gelten nunmehr 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Als Vorsitzende des Verteidigungsausschusses bin ich mit dem Fall Assange nicht direkt befasst.
Die Abstimmung hierüber wird aller Wahrscheinlichkeit jeder Abgeordneter individuell mit seinem Gewissen vereinbaren müssen
Im Moment arbeiten das Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium mit Hochdruck am ersten Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz.
Frage nach Entwicklungshilfe für China muss differenziert betrachtet werden, klassische entwicklungspolitische Zusammenarbeit gibt es seit 2009 nicht mehr.