Frage von Sebastian G. • 23.11.2022

Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Der Sozialstaat ist für jene da, die ihn brauchen. Das gilt für Bürgergeld-Empfänger*innen ebenso, wie für alle anderen – auch Beschäftigte.
Direkte Kommunikation bevorzugt.
In Ihrem Einzelfall dürfte sich folglich am bisherigen Leistungsbezug (Rente plus ergänzende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII) keine Änderung ergeben haben.
Das Bundesministerium des Innern hat bereits einen Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vorgelegt, welcher voraussichtlich spätestens im März ins Kabinett kommt und dann an das Parlament zur Beratung überwiesen wird.