Frage von Marko N. • 03.04.2023

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Anregungen zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes. Wir setzen uns kritisch mit den bestehenden Regelungen auseinander und werden dann gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern entscheiden, ob hier nachgesteuert werden muss.
2021 wurde die Vorschrift erneut geändert und der Strafrahmen deutlich heraufgesetzt. Seitdem beträgt die Mindeststrafe ein Jahr.
Als Gesetzgeber können wir lediglich Einfluss auf die Digitalisierung der gesetzlichen KV nehmen, private KV können sich dem anschließen.
Die Kritik an anderen Religionen oder Religionsgemeinschaften ist nicht strafbar