
Antwort 17.04.2023 von Josip Juratovic SPD
die Energiepreispauschale (EPP) wird für Bezieher von Krankengeld über die Einkommenssteuererklärung ausbezahlt.

die Energiepreispauschale (EPP) wird für Bezieher von Krankengeld über die Einkommenssteuererklärung ausbezahlt.
Ich finde es nach wie vor richtig und möglich, dass das Gesetz in diesem Jahr beschlossen wird
Ab jetzt gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – und das alles ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden.