Frage von Andreas B. • 07.04.2023

Antwort von Josip Juratovic SPD • 17.04.2023
die Energiepreispauschale (EPP) wird für Bezieher von Krankengeld über die Einkommenssteuererklärung ausbezahlt.
die Energiepreispauschale (EPP) wird für Bezieher von Krankengeld über die Einkommenssteuererklärung ausbezahlt.
Ab jetzt gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – und das alles ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Ich finde es nach wie vor richtig und möglich, dass das Gesetz in diesem Jahr beschlossen wird
Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden.