Antwort 05.06.2023 von Beatrix von Storch AfD
Wir setzen auf Wachstum und Produktivität
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Bewohner:innen ambulanter Wohngemeinschaften haben Anspruch auf alle Leistungen der Pflegeversicherung für die ambulante Versorgung
Ich kenne das Papier nicht. Deshalb kann ich Ihnen hierzu auch nichts erklären.
Uns ist bewusst, dass auch ambulant betreute Wohngemeinschaften ein wichtiges Angebot in der Pflege sind und dass sie mit steigenden Kosten konfrontiert sind.
Im Rahmen des jüngst verabschiedeten Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) haben wir uns angesichts der finanziellen Lage der Pflegekassen und der allgemein angespannten Haushaltslage auf eine Erhöhung der Kernleistungen der Pflegepflichtversicherung konzentriert.