Sehr geehrter Herr Dahmen, setzen Sie sich für eine Korrektur des PUEG ein um die Existenz der ambulant betreuten Wohngemeinschaften zu sichern?
Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften haben vergleichbare Kosten wie Bewohner_innen von Pflegeheimen, sie brauchen eine vergleichbare finanzielle Entlastung - andernfalls entwertet das PUEG das Engagement von Angehörigen, Pflegekräften, Alltagsbegleiter_innen und bürgerschaftlich Engagierten.
Weitere Fragen an Janosch Dahmen
Ich setze mich stattdessen für eine echte Strukturreform ein: Der Bund muss versicherungsfremde Leistungen kostendeckend übernehmen, die Finanzierung der Pflegeversicherung muss auf eine breitere und gerechtere Grundlage gestellt werden, und der Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung muss endlich angegangen werden. Pflegende Familien verdienen Verlässlichkeit – keine zusätzliche finanzielle Bedrohung.
Genau das ist unsere zentrale Kritik am vorliegenden Entwurf. Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung an vielen Stellen über Leistungskürzungen oder zusätzliche Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen stabilisieren, anstatt die notwendige Strukturreform anzugehen.
Der Rettungsdienst ist eine unverzichtbare Säule der medizinischen Daseinsvorsorge. Die geltende Regelung in § 60 SGB V verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen zur Übernahme medizinisch notwendiger Transportkosten deckt aber die tatsächlichen Vorhaltekosten und die Versorgung vor Ort durch den Rettungsdienst nur sehr unzureichend ab.
CO₂-Werte sind ein wichtiger Indikator für die Qualität der Lüftung. In der ASR A3.6 sind hierzu bereits Beurteilungswerte vorgesehen, die Orientierung für die Bewertung der Innenraumluft geben. Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass solche Vorgaben in der Praxis verlässlich umgesetzt werden und gute Innenraumluft tatsächlich erreicht wird.

