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Heike Baehrens
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Frage von Gudrun M. •

Sehr geehrte Heike Baehrens, wieso werden Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege-WGs nicht vergleichbar finanziell entlastet wie Pflegeheimbewohner?

Mit dem aktuellen Entwurf für das PUEG werden Wohngemeinschaften in ihrer Existenz gefährdet, wird das Engagement von Angehörigen, Pflegekräften, Alltagbegleiter_innen und engagierten Bürgerinnen und Bürgern entwertet.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Frage zur finanziellen Entlastung der Bewohner:innen ambulant betreuter Wohngemeinschaften.

Derzeit höre ich von verschiedenen Seiten, dass sich ambulante Wohngemeinschaften durch den in der stationären Langzeitpflege je nach Dauer des Aufenthaltes im Heim gewährten Zuschuss der Pflegeversicherung benachteiligt fühlen. Dies kann ich jedoch nur bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen. Zum einen sind das Leben und die Versorgung in einer ambulanten WG nicht direkt mit der Versorgung in einer stationären Einrichtung vergleichbar. Das betonen insbesondere auch die Anbieter solcher Wohnformen. Zum anderen haben Nutzer:innen ambulanter Wohnformen Zugang zu sehr vielen unterschiedlichen Leistungen der Pflegeversicherung und zusätzlich auch aus der Krankenversicherung. So bekommen Bewohner:innen von ambulanten WGs die medizinische Behandlungspflege im Gegensatz zu Bewohner:innen im Pflegeheim aus Mitteln der Krankenversicherung finanziert. Hier besteht also sogar eine Benachteiligung der Pflegebedürftigen in Heimen gegenüber denjenigen in der ambulanten Versorgung in Höhe von geschätzten 3,2 Mrd. Euro. Denn die medizinische Behandlungspflege erhöht die pflegebedingten Kosten in den Pflegeheimen und damit die zu zahlenden Eigenanteile. Die Eigenanteilsbegrenzung in der stationären Pflege soll diese Ungerechtigkeit ausgleichen und Pflegebedürftige vor einer zunehmenden Überforderung durch stark gestiegene Kosten schützen.

Tatsächlich bringen wir mit dem Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG), das letzte Woche im Bundestag beschlossen wurde, weitere Verbesserungen für die ambulante Versorgung auf den Weg. Ab 2024 werden das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungen um jeweils fünf Prozent steigen. Zusätzlich erhöhen wir 2025 und 2028 alle Leistungen der Pflegeversicherung, was steigenden Kosten Rechnung trägt und insbesondere auch Bewohner:innen ambulanter WGs zugutekommt.

Abschließend kann ich Ihnen versichern, dass wir die ambulanten Wohngemeinschaften weiter im Blick behalten und uns für den Auf- und Ausbau alternativer Wohnformen weiter einsetzen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Heike Baehrens, MdB

 

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