
Freizeit ist im arbeitsrechtlichen Sinne das Gegenteil von Arbeitszeit. Die Erfüllung des Freizeitausgleichsanspruchs erfolgt daher durch Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Pflicht, Arbeitsleistungen zu erbringen
Freizeit ist im arbeitsrechtlichen Sinne das Gegenteil von Arbeitszeit. Die Erfüllung des Freizeitausgleichsanspruchs erfolgt daher durch Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Pflicht, Arbeitsleistungen zu erbringen
Die Politik kann nur für Beamtenverhältnisse entscheiden, wer sie erhält, weil hier der Staat der Arbeitgeber ist
als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird
Ein beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien ist die treibende Kraft für die Transformation zur Klimaneutralität.
Als Abgeordnete des Deutschen Bundestages habe ich zwar keinen Einfluss auf die Tagesordnung des Bundesrates, werde jedoch mein Bestes tun, um auf informellem Wege das Verfahren zu beschleunigen.