Frage von Dieter B. • 07.09.2023

Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Das macht Deutschland auch nicht
Entsprechende Forderungen an die Bundesregierung sind nicht bekannt.
Die Frage einer möglichen Auslieferung ukrainischer Fahnenflüchtiger richtet sich nach dem sog. Europäischen Auslieferungsabkommen (nebst Zusatzprotokollen).
Ukrainische Staatsangehörige haben grundsätzlich ohne Ansehen des Geschlechts bzw. ob eigentlich Kriegsdienst geleistet werden müsste, Schutz in Deutschland erhalten.