Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
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Antwort 12.10.2023 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Das macht Deutschland auch nicht
Antwort ausstehend von Stefan Müller CSU
Antwort 25.10.2023 von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entsprechende Forderungen an die Bundesregierung sind nicht bekannt.
Antwort 16.04.2024 von Marco Buschmann FDP
Die Frage einer möglichen Auslieferung ukrainischer Fahnenflüchtiger richtet sich nach dem sog. Europäischen Auslieferungsabkommen (nebst Zusatzprotokollen).
Antwort 26.09.2023 von Bärbel Bas SPD
Ukrainische Staatsangehörige haben grundsätzlich ohne Ansehen des Geschlechts bzw. ob eigentlich Kriegsdienst geleistet werden müsste, Schutz in Deutschland erhalten.