Antwort 13.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Die Hisbollah wurde in Deutschland im April 2020 mit einem Betätigungsverbot belegt. Sie stellt das Existenzrecht des Staates Israel offen infrage und ruft zu dessen gewaltsamer Beseitigung auf.
Die Hisbollah wurde in Deutschland im April 2020 mit einem Betätigungsverbot belegt. Sie stellt das Existenzrecht des Staates Israel offen infrage und ruft zu dessen gewaltsamer Beseitigung auf.
Grundsätzlich gilt: Streumunition ist international geächtet. Sie stellt eine große Gefahr auch für die Zivilbevölkerung in Konflikten und noch lange danach dar.
Es handelt sich bei der bestehenden Regelung um eine politische Abwägung zwischen den drei Ampelparteien, bei der andere rentenpolitische Maßnahmen der Vorrang eingeräumt wurde
Jede Partei führt Wahlkampf für sich allein.
Als stellvertretender Bundesvorsitzender der AfD unterstütze ich die AfD