
Bei Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem zwölften Sozialgesetzbuch sind die Vorgaben für die Antragsstellung schon jetzt vergleichsweise einfach: Ein Antrag kann formlos sein.
Bei Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem zwölften Sozialgesetzbuch sind die Vorgaben für die Antragsstellung schon jetzt vergleichsweise einfach: Ein Antrag kann formlos sein.
Ihre Idee, eine eidesstattliche Versicherung dergestalt abzugeben, ob sich etwas verändert hat oder nicht, finde ich nicht schlecht.
Grundsätzlich möchte ich betonen, dass ein uneingeschränkter Vergleich völlig unterschiedlicher Systeme der Alterssicherung nicht einfach möglich ist.
Höflich möchte ich Sie auf meine Antwort auf Ihre Anfrage vom 27.09.2023 verweisen.
Es wurden keine Gelder der Rentenversicherung entzogen. Die Rentenversicherung erbringt nur Leistungen, die zu ihrem gesetzlich geregelten Leistungskatalog gehören. Es werden keine finanziellen Mittel der Rentenversicherung zweckentfremdet.