Bei Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem zwölften Sozialgesetzbuch sind die Vorgaben für die Antragsstellung schon jetzt vergleichsweise einfach: Ein Antrag kann formlos sein.
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Antwort 20.12.2023 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 14.11.2023 von Gregor Gysi Die Linke
Ihre Idee, eine eidesstattliche Versicherung dergestalt abzugeben, ob sich etwas verändert hat oder nicht, finde ich nicht schlecht.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 10.11.2023 von Hubertus Heil SPD
Grundsätzlich möchte ich betonen, dass ein uneingeschränkter Vergleich völlig unterschiedlicher Systeme der Alterssicherung nicht einfach möglich ist.
Antwort 23.04.2024 von Marco Buschmann FDP
Höflich möchte ich Sie auf meine Antwort auf Ihre Anfrage vom 27.09.2023 verweisen.
Antwort 27.11.2023 von Hubertus Heil SPD
Es wurden keine Gelder der Rentenversicherung entzogen. Die Rentenversicherung erbringt nur Leistungen, die zu ihrem gesetzlich geregelten Leistungskatalog gehören. Es werden keine finanziellen Mittel der Rentenversicherung zweckentfremdet.